Bestattungsarten
Friedhöfe sind im Wandel begriffen. Das hängt einerseits mit neuen Bestattungsarten zusammen, andererseits mit den veränderten Lebensbedingungen der Menschen. Jeder Friedhof, sei er in öffentlicher oder kirchlicher Hand, hat seine eigene Satzung. Wir sind mit den unterschiedlichen Ordnungen vertraut und können Ihnen gezielt Auskunft geben. Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie exakt nach den Gegebenheiten, die auf dem Friedhof Ihrer Wahl oder Ihres Wohnortes wichtig sind.
Unter einer Erdbestattung versteht man die Bestattung der/des Verstorbenen in einem Sarg, der nach der Trauerfeier in die Erde hinabgelassen wird. In unserem Kulturkreis ist die Erdbestattung die traditionellste Bestattungsart. Die Ruhezeit auf den Friedhöfen in unserer Gegend beträgt hier grundsätzlich 25 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 15 Jahre.
Grabarten
Für eine Erdbestattung gibt es folgende Grabarten zur Auswahl:
Wahlgrabstätten sind die teuersten Grabstätten, die jedoch auch höchste Wahlmöglichkeit bezüglich ihrer Lage und der Verlängerung der Nutzungszeit bieten.
Reihengrabstätten werden, wie der Name sagt, der Reihe nach belegt und sind nicht verlängerbar. Die freie Platzwahl entfällt damit.
Die Möglichkeit einer Dauergrabpflege ist bei allen Grabarten gegeben.
Die Feuerbestattung, Kremierung oder auch Einäscherung ist kulturgeschichtlich wesentlich älter als die Erdbestattung, wurde jedoch im Christentum abgelehnt, da man glaubte, die Auferstehung des Leibes damit zu verhindern. Heute ist die Feuerbestattung auch kirchlicherseits voll akzeptiert. Die Feuerbestattung findet nicht, wie bei der Erdbestattung oft üblich, innerhalb einer Woche statt, sondern sie wird eventuell auf mehrere Termine hin verteilt. Es hängt davon ab, wie und wo die Trauerfeierlichkeiten stattfinden sollen. Bitte sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche.
Grabarten
Für Urnenbeisetzungen stehen Urnenwahlgrabstätten, Urnenreihengrabstätten sowie Urnenreihengrabstätten in Rasenflächen zur Verfügung. Ebenso wie bei den Gräbern, die mit Särgen belegt werden, bestehen die Unterschiede in der Anzahl der Läger und in der Verlängerungsmöglichkeit der Liegezeit. Die Ruhezeit für Urnen beträgt im Urnenreihengrab stets 15 Jahre. Eine Dauergrabpflege kann auf allen gestaltbaren Gräbern durchgeführt werden, wenn Sie dies wünschen.
Diese Art der Bestattung setzt eine Einäscherung voraus. Angehörige können bei der Beisetzung auf See teilnehmen. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand oder Salzstein der See übergeben.
Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten der Nord- oder Ostsee – oder auf Wunsch auch auf allen Weltmeeren. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.
Die Baumbestattung
Die Baumbestattung ist eine relativ neue Bestattungsart. Sie bietet naturverbundenen Menschen eine bislang nicht dagewesene Alternative. Die Asche wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das kann ein eigens dafür neu gepflanzter Baum sein oder auch ein bereits bestehender.
FriedWald ist z. B. ein Unternehmen, das sich auf die Baumbestattung spezialisiert hat. Der nächste FriedWald befindet sich in Rheinau. Mittlerweile bieten alle Gaggenauer Friedhöfe Baumbestattungen an. Dies hat den Vorteil der räumlichen Nähe.
Naturbestattungen
Unterschiedliche Möglichkeiten bietet heute die Naturbestattung. Stets ist dafür eine Einäscherung Voraussetzung. Die Trauerfeier kann zuvor mit Sarg stattfinden. Anschließend erfolgt die Kremation und die Urne wird in der Natur beigesetzt. Baumbestattungen werden außer in Friedwäldern und Ruheforsten, wie gesagt, auf unseren städtischen Friedhöfen angeboten. Bergbach-, Almwiesen oder Felsenbestattungen werden im benachbarten Ausland durchgeführt. Die Asche wird dort verstreut, oder, bei der Felsenbestattung, in der Urne an einem Felsen beigesetzt.
Die Diamantbestattung
Die sogenannte Diamantbestattung setzt ebenfalls die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Entstehungsbedingungen für Edelsteine werden so nachgestellt, dass aus dem in der Asche enthaltenen Kohlenstoff ein einzigartiger Diamant entsteht, der auch als Schmuck getragen werden kann. Diese Bestattungsform bietet damit eine besondere Art der Trauerbewältigung. Die für die Schaffung des Diamanten nicht benötigte Asche muss, wie bei der Feuerbestattung, beigesetzt werden.
Anonyme Bestattung oder Verstreuung der Asche
Die Urne mit nach Hause nehmen?
Nach gültigem Bestattungsrecht ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder dort zu bestatten. Der sogenannte Friedhofszwang verlangt eine Bestattung auf einem ausgewiesenen Friedhof. Im benachbarten Ausland (z. B. in den Niederlanden) gibt es eine solche Regelung nicht. Hier dürfen Angehörige frei entscheiden, an welchem Ort die Asche ihrer Verstorbenen aufbewahrt werden soll. Sobald die Asche allerdings nach Deutschland gebracht wird, muss sie bestattet werden.
Haben Sie weitere Fragen zu diesen und anderen Möglichkeiten – keine Scheu – fragen Sie uns!